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Beihilfeabsicherung für Beamte
Beamte sind zwar von der Sozialversicherung befreit, müssen aber einer Krankenversicherung beitreten. Dies gilt seit dem 01.01.2009. Beamte und Beamtenanwärter haben die Wahl zwischen der Gesetztlichen- und der Privaten Krankenversicherung. Die privaten Krankenversicherungen bieten spezielle Tarife für Beamte und Beamtenanwärter an. Dabei handelt es sich um Restkostentarife, die die Zuschüsse der Beihilfe ergänzen. Zu diesen Beihilfen ist der Dienstherr verpflichtet. Die Höhe der Beihilfe liegt zwischen 50 Prozent und 80 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen. Dabei ist die Private Krankenversicherung für Beamte im Allgemeinen günstiger als die Gesetzliche Krankenversicherung. Das liegt an der Beihilfe und gesonderten Beihilfetarifen für Beamte. Auch können Ehegatten und Kinder mitversichert werden.